Wir sind für Sie da, wenn Sie Unterstützung im Baurecht benötigen

Bauen ist eine Herausforderung – für Bauherren, Bauträger, Architekten, Handwerker und Nachbarn. Denn Bauprojekte sind komplexe Unterfangen: Rein praktisch, aber auch rechtlich. Das Konfliktpotenzial im Baurecht und Architektenrecht ist deswegen tatsächlich relativ hoch.

Damit Ihnen Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit Ihrem Bauprojekt erspart bleiben oder möglichst effizient geführt werden, wenn sie unvermeidbar sind, beraten und vertreten wir Sie in allen Fragen des Bau- und Architektenrechts – als Bauherr, Bauträger, Architekt, Handwerksbetrieb oder Nachbar.

Rechtsanwalt Florian Mertens ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht. Er ist in unserer Kanzlei Ihr kompetenter und erfahrener Ansprechpartner in allen Fragen des Baurechts und Architektenrechts. Er berät Sie zu allen Fragen in diesem Bereich, vertritt Ihre Interessen in außergerichtlichen Verhandlungen und setzt Ihre Rechte – wenn nötig – effizient vor Gericht durch.

Florian Mertens
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

  • Mehrjährige Erfahrung
  • Annähernd ausschließlich im Baurecht tätig
  • Insbesondere privates und öffentliches Baurecht
Rechtsanwalt Florian Mertens Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

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Weitere Informationen zum Thema Baurecht und Architektenrecht

Im privaten Baurecht geht es um rechtliche Beziehungen zwischen Bauherr bzw. Auftraggeber und allen, die an der Ausführung des Bauprojektes beteiligt sind wie z. B. Bauunternehmen, Planungsbüros, Handwerker und Architekten. Geprägt ist das private Baurecht dabei von Verträgen (nach BGB, VOB/B etc.) und Ansprüchen aus der Verletzung dieser Verträge.

Deswegen befassen wir uns beispielsweise mit Vertragsprüfung, Vertragsgestaltung und Vertragsverhandlung für alle am Bau Beteiligten – wir unterstützen unsere Mandanten also auch, „bevor das Kind in den Brunnen gefallen ist“. Selbstverständlich beraten und vertreten wir aber auch, wenn bereits eine Auseinandersetzung in einem Bauprojekt im Raum steht, z. B. im Zusammenhang mit Baumängeln und/oder Bauverzug. Denn der Schwerpunkt unserer Arbeit im privaten Baurecht ist u. a. das Durchsetzen bzw. die Abwehr von Mängelansprüchen (Nachbesserung, Schadensersatz etc.) oder die Abwehr bzw. Durchsetzung von Vertragsstrafen. Nicht zuletzt kümmern wir uns außerdem um die Geltendmachung von Vergütungsansprüchen.

Dabei werden wir zunächst außergerichtlich aktiv, um z. B. mit einer Streitschlichtung langwierige, risiko- und kostenintensive Bauprozesse wo möglich zu vermeiden. Bleiben Einigungsversuche erfolglos oder sind sie nicht erfolgversprechend, setzen wir uns mit Nachdruck und Durchhaltevermögen vor Gericht für Ihr Recht ein.

Auch ein anderer Bereich in Bezug auf ein Bauprojekt birgt immer wieder Streitpotenzial: Der Architektenvertrag und die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Welche Pflichten Architekten treffen, welche Vergütung er verlangen kann und wann der Architekt z. B. für Planungsfehler haftet, ist den Beteiligten oftmals nicht klar. Denn der Architekt schuldet nicht nur die Planung des Gebäudes, sondern ist u. a. für Genehmigungsplanung, die Überwachung der Bauarbeiten oder die Feststellung von Baumängeln in der Bauphase verantwortlich.

Deswegen gilt es in der Zusammenarbeit von Bauherr und Architekt von vornherein – und bestenfalls mit Unterstützung durch einen Rechtsanwalt – genaue Regelungen zu treffen, die langwierige, kostspielige Auseinandersetzungen (Honorarklagen, Baumängelverfahren) möglichst verhindern.

Wir beraten Sie – ob Bauherr oder Architekt – deshalb bereits vor Unterzeichnung eines Architektenvertrages zu allen relevanten Fragen im Architektenrecht und prüfen entsprechende Vereinbarungen. Aber selbstverständlich unterstützen wir Sie auch, wenn das „Kind bereits in den Brunnen“ gefallen ist und es zu Auseinandersetzungen z. B. über Planungsfehler oder eine Baukostenüberschreitung gekommen ist. Wir verhandeln außergerichtlich mit der Gegenseite, um ggfs. zu einer zügigen, gütlichen Einigung zu gelangen oder setzen Ihr Recht mit dem notwendigen Nachdruck vor Gericht durch.

Mit dem öffentlichen Baurecht kommt man am häufigsten in Berührung, wenn es um Baugenehmigungen geht. Denn sehr viele bauliche Anlagen benötigen eine solche Genehmigung, die bei der zuständigen Baubehörde beantragt werden muss. Welches Bauvorhaben angezeigt werden muss, welches genehmigt werden muss und welches Vorhaben überhaupt genehmigt werden kann, richtet sich v. a. nach der Landesbauordnung Baden-Württemberg. Danach müssen z. B. kleine Gebäude wie Gartenhütten – anders als Gebäude wie Häuser – oftmals nicht genehmigt werden, sich aber dennoch an bestimmte baurechtliche Vorgaben halten. Hält man sich nicht an diese Vorgaben, drohen baurechtswidrigen Gebäuden – ob genehmigungspflichtig oder nicht – nicht selten relativ harte Konsequenzen: Baustopp oder sogar die Abrissverfügung.

Wir beantworten deswegen für Sie die Frage, ob Sie für ein Bauvorhaben eine Baugenehmigung benötigen, ob Sie ein Bauwerk genehmigungsfrei errichten können oder tatsächlich ein Vorhaben gar nicht umsetzen dürfen. Ist eine Genehmigung erforderlich, klären wir auch für Sie, ob Ihr konkretes Bauvorhaben überhaupt genehmigt werden kann und gehen gegen einen behördlichen Ablehnungsbescheid vor.

Nicht zuletzt beraten und vertreten wir auch Nachbarn, die sich z. B. von einer Baugenehmigung für ein Bauvorhaben in der Nachbarschaft beeinträchtigt sehen und gegen eine Baugenehmigung bzw. einen Bauvorbescheid frühzeitig vorgehen wollen.